Anwaltshonorar
Die Gebühren hängen von folgenden Kriterien ab:
– der Schwierigkeitsgrad des Falles
– die Zeit, die für die Datei aufgewendet wurde
– die Arbeit des Anwalts
– die Bedeutung des Falles und die Interessen auf dem Spiel
Gemäß Art. 2.4.5.2 der internen Regelungen der Rechtsanwaltsverordnung vom 9.Januar 2013, können Anwälte ihre Gebühren selbst festsetzen, ja nach den Begebenheiten des Falles, wie z.B. abhängig von der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad des Falles, der geleisteten Arbeit, entweder durch den Anwalt/-in selbst oder durch andere Anwälte in seiner/ihrer Kanzlei, abhängig von dem Ruf des Anwaltes/-in und seiner/ihrer beruflichen Erfahrung, dem erzielten Resultat und der Vermögenslage des Mandanten.“
Zu Beginn des Falles ist der Rechtsanwalt verpflichtet „Jeden neuen Mandanten über die Methode, die er/sie anwendet, um die Kosten und Auslagen zu berechnen, aufzuklären. Er/sie wird seinen/ihren Mandanten jederzeit über jede Art von Änderung der Abrechnungsmethode in Kenntnis setzen. Der Anwalt/-in wird seinen/ihren Mandanten alle notwendigen Informationen über die Anwendung der gewählten Abrechnungsmethode zur Verfügungen stellen.“
Ich kann Ihnen folgende drei Abrechnungsmethoden anbieten:
Die Gebühr bestimmt sich nach Abschluss des Falles durch die Multiplikation der geleisteten Arbeitsstunden mit dem zu Beginn vereinbarten Stundentarif. Soweit möglich werde ich die voraussichtlich für die Bearbeitung des Falles anfallende Stundenzahl angeben. Ich kann zudem auch jederzeit aufgefordert werden die bislang tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden anzugeben.
In diesem Fall, können wir uns vorab auf eine Pauschalgebühr einigen, die nachträglich nicht mehr abgeändert werden kann. In der Praxis wird diese Art der Abrechnung für Verfahren bevorzugt, die voraussichtlich keine Risiken aufweisen (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Unternehmensgründungen).
Anders als in anderen Ländern, wie z.B. den USA üblich sein mag, ist es in Luxemburg verboten mit dem Mandanten übereinzukommen, dass der Mandant die Gebühr nur bei Gewinn des Falles (auch “pactum de quota litis” genannt) zu entrichten hat.
Gleichwohl ist es möglich sich auf eine „minimale“ Gebühr (im Allgemeinen eine Pauschalgebühr) zu einigen, zu der eine „zusätzliche“ Gebühr anfällt sofern ein bestimmtes Resultat erreicht wird. Diese sogenannte Erfolgsgebühr kann pauschal oder je nach Grad des Erfolges bemessen sein.
Ich bevorzuge die Einigung auf einen konkurrenzfähigen Stundentarif meist zusammen mit einer Erfolgsgebühr. Diese Art von Abrechnung hilft vernünftige Stundentarife festzusetzen und spornt den Anwalt gleichzeitig auch dazu an im besten Interesse seines Mandanten zu handeln.
Das Unterschreiben einer, den anfallenden Diensten angepassten und zeitoptimisierten, detaillierten Gebührenabrechnungsvereinbarung, bewahrt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Ratschläge zur Gebührenminderung
Wenn Sie sich für eine Abrechnung nach Stunden entscheiden, werden Besuche und Telefongespräche in die Endabrechnung miteinbezogen. Daher:
- Rufen Sie nur an, wenn Sie uns für Ihren Fall entscheidende Informationen zukommen lassen wollen
- Erstellen Sie vor einem Termin bei uns eine Liste mit Fragen und Anmerkungen
- Sofern möglich, versuchen Sie Briefe und E-Mails kurz und knapp zu halten, da das Lesen dieser auch als Arbeitszeit abgerechnet wird;
- Senden Sie uns nur diejenigen Dokumente zu, die für die Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind. Die Zeit, die dafür aufgewendet wird diese Dokumente zu lesen und sie auszusortieren wird ebenfalls als Arbeitszeit bei vollem Tarif angerechnet.