Anwaltshonorar

Die Gebühren hängen von folgenden Kriterien ab:

– der Schwierigkeitsgrad des Falles

– die Zeit, die für die Datei aufgewendet wurde

– die Arbeit des Anwalts

– die Bedeutung des Falles und die Interessen auf dem Spiel

Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Raten und ist Gegenstand von Anträgen auf Rückstellungen, die eine zeitliche Verteilung der Zahlungen ermöglichen.

Gemäß Art. 2.4.5.2 der internen Regelungen der Rechtsanwaltsverordnung vom 9.Januar 2013, können Anwälte ihre Gebühren selbst festsetzen, ja nach den Begebenheiten des Falles, wie z.B. abhängig von der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad des Falles, der geleisteten Arbeit, entweder durch den Anwalt/-in selbst oder durch andere Anwälte in seiner/ihrer Kanzlei, abhängig von dem Ruf des Anwaltes/-in und seiner/ihrer beruflichen Erfahrung, dem erzielten Resultat und der Vermögenslage des Mandanten.“

Zu Beginn des Falles ist der Rechtsanwalt verpflichtet „Jeden neuen Mandanten über die Methode, die er/sie anwendet, um die Kosten und Auslagen zu berechnen, aufzuklären. Er/sie wird seinen/ihren Mandanten jederzeit über jede Art von Änderung der Abrechnungsmethode in Kenntnis setzen. Der Anwalt/-in wird seinen/ihren Mandanten alle notwendigen Informationen über die Anwendung der gewählten Abrechnungsmethode zur Verfügungen stellen.“

Ich kann Ihnen folgende drei Abrechnungsmethoden anbieten:

Ratschläge zur Gebührenminderung

Wenn Sie sich für eine Abrechnung nach Stunden entscheiden, werden Besuche und Telefongespräche in die Endabrechnung miteinbezogen. Daher:

  • Rufen Sie nur an, wenn Sie uns für Ihren Fall entscheidende Informationen zukommen lassen wollen
  • Erstellen Sie vor einem Termin bei uns eine Liste mit Fragen und Anmerkungen
  • Sofern möglich, versuchen Sie Briefe und E-Mails kurz und knapp zu halten, da das Lesen dieser auch als Arbeitszeit abgerechnet wird;
  • Senden Sie uns nur diejenigen Dokumente zu, die für die Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind. Die Zeit, die dafür aufgewendet wird diese Dokumente zu lesen und sie auszusortieren wird ebenfalls als Arbeitszeit bei vollem Tarif angerechnet.

Bei Fragen zu den Kosten einer Beratung, eines Verfahrens oder eines Termins wenden Sie sich an die Praxis.

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